Info der   ME-Leasing

Was ist Leasing

Vorwort

Leasing hat sich besonders im gewerblichen Bereich in den vergangenen Jahrzehnten fest etabliert.
In einigen Branchen beträgt das Volumen der Leasingobjekte mehr als 50% des gesamten Anlagevermögens.

Im Interesse unserer Kunden konnten wir die Abwicklung eines Leasingvertrages für die Produkte unseres Kooperationspartners MEDIZIN‑ELEKTRONIK‑LÜNEBURG KG beziehungsweise MEL‑Systems KG stets sehr unbürokratisch halten.
Hingegen sind grundsätzlich Finanzierungs­verträge über Bankinstitute sowie auch Finanzierungs­leasing an die Vorschriften des Regelwerks  BASEL II/III der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gebunden  [1].

Das war bei den Leasingobjekten, den Produkten der MEDIZIN‑ELEKTRONIK‑LÜNEBURG KG beziehungsweise MEL‑Systems KG, nicht erforderlich.

Leasingverhältnis

Ein Leasingvertrag ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag und lässt sich als eine Zwischenform zwischen Kauf und Miete betrachten.
Dafür wird auch der Begriff "atypischer Mietvertrag" verwendet.

Zwischenform - ähnlich wie ein Kauf:

Unsere Leasingkunden wählen die gewünschten Produkte und deren Ausstattung — genau nach ihren Erfordernissen und individuellen Vorstellungen.
Damit stehen unsere Kunden in einem direkten Kontakt mit dem Lieferanten oder Hersteller.
Vorführungen, Aufstellungen, Einweisungen sowie andere Dienstleistungen, wie zum Beispiel Service, werden für unsere Kunden mit den Fachleuten des Lieferanten oder des Herstellers abgewickelt.
‑‑ Ohne Umwege ‑‑

Im Falle einer Gewährleistung oder Mängelrüge stellt der Leasingkunde seine Forderungen an den Lieferanten oder Hersteller des Leasingobjektes.
‑‑ Effektiv, ohne Umwege ‑‑

Zwischenform - ähnlich wie eine Miete:

Der Leasingkunde zahlt keinen Kaufpreis, sondern geringere, monatlich gleichbleibende Raten über einen fest vereinbarten Zeitraum.
Das rechtliche Eigentum verbleibt bei der Leasinggeberin. Der Leasingnehmer, der Kunde, erwirbt das Nutzungsrecht, er ist damit der wirtschaftliche Eigentümer.
Die steuerliche Aktivierung übernimmt die Leasinggeberin, der Kunde wird davon entlastet.
(Die sogenannte steuerrechtliche "Zuordnung").

Leasing-Varianten:

Es gibt zahlreiche Leasing-Varianten und auch spezielle Vertragsformen.
Hierbei ist es unter anderem sehr wichtig zwischen der gewerblichen oder privaten Nutzung zu unterscheiden.
Dies ist insbesondere für die steuerliche und/oder betriebswirtschaftliche Bewertung entscheidend.

Gegenüber den Leasingverträgen, welche in der Regel zum Beispiel für Kraftfahrzeuge verwendet werden ("Teilamortisations­verträge"), bieten wir ausschließlich steuerlich sogenannte "Vollamortisations­verträge" an.
Damit entfallen Bewertungen (zum Beispiel Abzüge für Kilometer-Leistung) mit verbundenen möglichen Nachzahlungen zum Leasingende. Ebenso entfällt der Zwang das Leasingobjekt übernehmen zu müssen.

Bei unseren Leasingverträgen hat der Kunde zum Ende der Leasing-Laufzeit die Wahl :

Der Kunde kann wählen, ob die Nutzung beendet wird, ein neuer Vertrag geschlossen wird oder ob das Leasingobjekt käuflich übernommen wird. (Ziffer 2 Leasingvertrag)

Zusammenfassung:

Für unseren Kundenkreis haben wir für die Produkte unseres Kooperationspartners MEDIZIN‑ELEKTRONIK‑LÜNEBURG KG die maßgeschneiderte Vertragsform wenn es um das Thema Leasing geht.

 

Rechtliche Grundlage:

Für die Anerkennung der steuerlichen Zuordnung müssen gewisse Werte und Bedingungen, wie zum Beispiel die Laufzeit sowie die Optionen zum Ende der Laufzeit eingehalten werden.
Diese Grenzen sind zudem auch von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA‑Zeit, AfA‑Tabelle ”AV” des Bundes­finanzministeriums) und damit von der Art des Produktes abhängig [2].
Die genauen Einzelheiten regeln die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und der Leasingerlass des Bundes­finanzministeriums, welcher darüber hinaus auch die grundlegenden Varianten des Mobilien-Leasings darstellt.